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FG München, 24.03.2026 – 4 K 927/24: Keine Abschläge für Miteigentum und Nießbrauch

  • Friedrich Both
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Das Finanzgericht München verneint Marktanpassungsabschläge sowohl für den Miteigentumsanteil als auch für eine Nießbrauchsbelastung. Die Revision ist zugelassen.

Worum es ging

Das vorgelegte Gutachten setzte Abschläge für einen Miteigentumsanteil und für eine Nießbrauchsbelastung an und gelangte zu einem Wert von 940.000 Euro.

Die Entscheidung

Das Gericht lehnte beide Abschläge ab: Die isolierte Veräußerung eines Anteils entspricht nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr im Sinne des § 194 BauGB und ist kein besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal. Zugleich verwertete es das im Übrigen mangelhafte Gutachten teilweise weiter und gelangte zu einem Wert von 1.494.000 Euro – deutlich über dem Antrag.

Bedeutung für die Praxis

Der zweite Teil verdient besondere Aufmerksamkeit: Ein methodisch fehlerhaftes Gutachten wird nicht zwingend verworfen, sondern kann teilweise verwertet werden – mit einem Ergebnis, das den Steuerpflichtigen schlechter stellt als der angefochtene Bescheid. Ein schwaches Gutachten ist damit kein neutraler Versuch, sondern ein Risiko.

Fundstelle

FG München, Urteil vom 24.03.2026 – 4 K 927/24, BeckRS 2026, 5752, Revision zugelassen

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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