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FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – 3 K 3103/23: Richtig begründet, nicht nur richtig

  • Friedrich Both
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Das Gericht formuliert den Maßstab ausdrücklich: Es kommt nicht allein darauf an, dass ein Gutachten im Ergebnis richtig ist, es muss auch richtig begründet sein.

Worum es ging

Streitig war unter anderem, ob gedämpfte Bodenrichtwerte und Umrechnungen des Gutachterausschusses als Nachweis herangezogen werden können.

Die Entscheidung

Das Gericht bejahte dies grundsätzlich, verlangte aber eine sachverständige Aufbereitung. Der bloße Verweis auf eine Auskunft genügt nicht. Daneben befasste sich die Entscheidung mit Formalia des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.

Bedeutung für die Praxis

Daten des Gutachterausschusses sind belastbare Grundlage, ersetzen aber nicht die eigene Herleitung. Der Sachverständige muss darlegen, warum eine bestimmte Umrechnung für das konkrete Objekt einschlägig ist.

Fundstelle

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2026 – 3 K 3103/23

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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