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BEAUFTRAGUNG

Im ersten Schritt wird in einem unverbindlichen Beratungsgespräch geklärt, welche Leistungen für den individuellen Anwendungsfall geeignet und wirtschaftlich sinnvoll sind.  

 

Anschließend wird ein Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens geschlossen, der Art und Umfang der Leistungen und die Höhe des Honorars festhält. Ferner wird vereinbart, welche Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und welche vom Sachverständigen besorgt werden. Üblicherweise werden die folgenden Unterlagen zur Durchführung einer Wertermittlung benötigt (Aufzählung nicht abschließend):

  1. Grundbuchauszug

  2. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

  3. Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  4. Katasterauszug

  5. Baugenehmigung

  6. Flächenberechnung

  7. Mietverträge bei vermieteten Objekten

  8. Energieausweis

  9. Angaben zu Altlasten (z.B. Asbest, Ölablagerungen etc.)

  10. Angaben zu Bauschäden

 

Im Rahmen der Bewertung wird eine Besichtigung des Objektes durchgeführt. Beim Besichtigungstermin sollten möglichst alle Räume zugänglich sein. Bei vermieteten Objekten mit einer Vielzahl von Mieteinheiten genügt - nach Abstimmung mit den Mietern - eine repräsentative Auswahl von Mieteinheiten.

 

Nach vorgenommener Ortsbesichtigung und Vorliegen sämtlicher für die Wertermittlung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte wird das Wertgutachten in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen nach Ortsbesichtigung erstellt.

 

Im Einzelfall können kürzere Bearbeitungszeiträume vereinbart werden. 

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