FG Berlin-Brandenburg, 25.03.2026 – 3 K 3125/24: Bestandsschutz und tatsächliche Geschossflächenzahl
- Friedrich Both
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Ein genehmigter und bestandsgeschützter Baubestand bleibt auch dann verwertbar, wenn fiktiv von einem unbebauten Grundstück ausgegangen wird.
Worum es ging
Streitig war, wie ein Grundstück zu behandeln ist, dessen tatsächliche Geschossflächenzahl die des Bodenrichtwertgrundstücks überschreitet.
Die Entscheidung
Das Gericht stellte fest, dass ein rechtlich gesicherter Bestand verwertbar bleibt und eine Anpassung der Geschossflächenzahl vorzunehmen ist, wenn die tatsächliche Geschossflächenzahl diejenige des Bodenrichtwertgrundstücks überschreitet. Die Nachweislast geht über eine bloße Darlegung hinaus.
Bedeutung für die Praxis
Zusammen mit der Entscheidung vom 08.10.2025 ergibt sich ein konsistentes Bild: Baurechtliche Nutzungsmöglichkeiten wirken in beide Richtungen und müssen im Gutachten abgebildet werden – auch wenn sie den Wert erhöhen.
Gegen die Entscheidung ist Revision beim Bundesfinanzhof anhängig (II R 10/26). Der Ausgang sollte beobachtet werden.
Fundstelle
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2026 – 3 K 3125/24, Revision anhängig: BFH II R 10/26
Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.


