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Ablauf, Dauer und Kosten eines Verkehrswertgutachtens

Was wir von Ihnen benötigen

Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger das Gutachten. Was fehlt, beschaffen wir soweit möglich selbst.

Immer:

  • Grundbuchauszug

  • Flurkarte

  • Wohn- beziehungsweise Nutzflächenberechnung

  • Grundrisse

  • Baujahr

  • Energieausweis

Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan

  • letzte drei Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplan

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen

  • Höhe der Instandhaltungsrücklage

  • beschlossene Sonderumlagen

Bei Mietobjekten zusätzlich:

  • Mieterliste mit Ist-Mieten

  • Mietverträge

  • Betriebskostenabrechnungen

  • Leerstandsflächen

Bei steuerlichem Anlass zusätzlich:

  • ggf. Feststellungsbescheid des Finanzamts

  • Erbschein oder Testament beziehungsweise Schenkungsvertrag

  • Sterbeurkunde mit Todestag

Ablauf

1. Erstgespräch, kostenfrei

2. Auftrag und Honorarvereinbarung

3. Recherche

4. Ortsbesichtigung. Aufnahme des Objekts, Flächen, Zustand, Mängel, Lage

5. Gutachten. Vollgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV mit vollständiger Herleitung aller Ansätze

6. Nachbetreuung. Rückfragen des Finanzamts zum Gutachten beantworten wir

Dauer

Nach der Ortsbesichtigung und bei vollständigen Unterlagen liegt die übliche Bearbeitungszeit für ein Vollgutachten bei etwa vier bis sechs Wochen. Läuft eine Einspruchsfrist, sagen Sie uns das – wir richten die Bearbeitung darauf aus.

Honorar

Das Honorar richtet sich nach Objektart, Verkehrswert, Umfang und Schwierigkeitsgrad und wird vor Auftragsbeginn schriftlich vereinbart. 

Was ein Vollgutachten von einer Kurzeinschätzung unterscheidet

Nur das Vollgutachten mit Ortsbesichtigung, vollständiger Herleitung aller Ansätze und Plausibilisierung erfüllt die Anforderungen für steuerliche und gerichtliche Zwecke. Kurzeinschätzungen dienen ausschließlich Ihrer eigenen Entscheidungsfindung und sind gegenüber Dritten nicht verwendbar.

Kostenloser Rückruf

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