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BFH, 11.03.2026 – II R 6/23: Vergleichspreise des Gutachterausschusses und die Grenzen gerichtlicher Kontrolle

  • Friedrich Both
  • vor 12 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundesfinanzhof bestätigt den Vorrang des Vergleichswertverfahrens bei Eigentumswohnungen und beschränkt die gerichtliche Kontrolle der Feststellungen der Gutachterausschüsse.

Worum es ging

Streitig war die Bewertung einer Eigentumswohnung und die Frage, wie weit die Vergleichspreise des Gutachterausschusses gerichtlich überprüfbar sind.

Die Entscheidung

  • Eigentumswohnungen sind vorrangig im Vergleichswertverfahren zu bewerten.

  • Vergleichspreise der Gutachterausschüsse dürfen ohne weitere Sachaufklärung zugrunde gelegt werden.

  • Eine gerichtliche Kontrolle findet nur bei substantiiert gerügten oder offensichtlichen Verstößen statt.

  • Die Nachweislast für einen niedrigeren Wert liegt zulässigerweise beim Steuerpflichtigen.

Bedeutung für die Praxis

Der Weg gegen einen als überhöht empfundenen typisierten Wert führt danach nicht über die Kritik an einzelnen Vergleichspreisen, sondern über ein qualifiziertes Gutachten nach § 198 BewG. Das erhöht die Bedeutung der Gutachtenqualität weiter.

Fundstelle

BFH, Urteil vom 11.03.2026 – II R 6/23, veröffentlicht am 25.06.2026

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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