top of page
Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugestzbuch (BauGB)

Ein Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) wird im Normalfall immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erbe, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes benötigen.

Zur Verkehrswertermittlung sind diverse Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten wie Baugesetzbuch (BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) oder Sachwertrichtlinie (SW-RL).

Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken und sämtlichen Immobilienarten auch Rechte & Belastungen an Grundstücken und Bewertungssonderfälle bewertet.

Die aktuelle, höchstrichterliche Rechtssprechung ist darüberhinaus zu beachten und umzusetzen.

Unsere Verkehrswertgutachten werden durch Gerichte und Finanzbehörden anerkannt.

Kostenloser Rückruf

Danke! Die Nachricht wurde gesendet.

BOTH

BOTH

IMMOBILIENBEWERTUNG

IHRE SPEZIALISTEN FÜR IMMOBILIENBEWERTUNGEN

PROFESSIONELL. PERSÖNLICH. ZUVERLÄSSIG.

bottom of page