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FG Berlin-Brandenburg, 17.04.2024 – 16 K 3045/22: Ein Gutachten muss aus sich heraus verständlich sein

  • Friedrich Both
  • vor 21 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Gutachten nach § 198 BewG muss aus sich heraus verständlich und auf Plausibilität überprüfbar sein. Generische Verweise auf Vergleichsobjekte genügen nicht.

Worum es ging

Streitig war der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts. Das vorgelegte Gutachten stützte sich auf Vergleichsobjekte, ohne diese im Einzelnen zu charakterisieren.

Die Entscheidung

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg stellte klar, dass ein Gutachten aus sich heraus verständlich und auf Plausibilität überprüfbar sein muss. Vergleichsobjekte sind individuell zu beschreiben; pauschale Verweise reichen nicht aus.

Bedeutung für die Praxis

Der Maßstab ist das Beweismaß: Finanzamt und Gericht sollen dem Gutachten folgen können, ohne selbst weitere Ermittlungen anzustellen. Wer Vergleichsobjekte heranzieht, muss sie mit ihren wertbestimmenden Merkmalen darstellen – Lage, Zuschnitt, Zustand, Ausstattung, Zeitpunkt.

Fundstelle

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2024 – 16 K 3045/22

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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