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FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 – 3 K 3080/24: Kein pauschaler Abschlag für Miteigentumsanteile

  • Friedrich Both
  • vor 21 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Für übertragene Miteigentumsanteile ist kein pauschaler Marktanpassungsabschlag anzusetzen. Das Gericht stellt sich damit ausdrücklich gegen die Auffassung des Finanzgerichts Münster.

Worum es ging

Übertragen wurde ein Miteigentumsanteil. Das Gutachten setzte hierfür einen Abschlag an, weil ein Bruchteil schwerer veräußerlich sei.

Die Entscheidung

Das Gericht lehnte den Abschlag ab. Ein Sachverständiger darf Voraussetzungen nur ansetzen, wenn sie durch festgestellte Tatsachen belegt sind. Die abweichende Rechtsprechung des Finanzgerichts Münster wurde ausdrücklich nicht übernommen.

Bedeutung für die Praxis

Die Frage ist streitig und höchstrichterlich nicht geklärt. Wer in einem Gutachten einen solchen Abschlag ansetzt, sollte die abweichende Rechtsprechung benennen und die Begründung objektbezogen führen – oder auf den Ansatz verzichten und die Frage dem Verfahren überlassen.

Fundstelle

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2026 – 3 K 3080/24, EFG 2026, 518

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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