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FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 – 3 K 3170/22: Die Rüge einzelner Parameter genügt nicht

  • Friedrich Both
  • vor 21 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Wer einen typisiert ermittelten Wert angreifen will, muss ihn durch ein Gutachten widerlegen. Die Beanstandung einzelner Parameter reicht nicht aus.

Worum es ging

Die Entscheidung erging zum Bundesmodell der Grundsteuer und der dortigen Nachweismöglichkeit nach § 220 Abs. 2 BewG. Die Problemstellung entspricht der des § 198 BewG.

Die Entscheidung

Das Gericht verlangte den Nachweis durch ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Die Rüge einzelner Bewertungsparameter genügt nicht. Zugleich befasste sich die Entscheidung mit der Grenze einer erheblichen Abweichung von 40 Prozent.

Bedeutung für die Praxis

Die Linie ist übertragbar: Gegen ein typisiertes Verfahren hilft nur ein vollständiges, methodisch geschlossenes Gegenmodell. Punktuelle Kritik an einem Bodenrichtwert oder einem Liegenschaftszinssatz führt nicht zum Ziel.

Fundstelle

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2024 – 3 K 3170/22

Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise zur Wertermittlung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Fragen zur steuerlichen Behandlung im Einzelfall gehören zu Ihrem Steuerberater.

 
 

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